Änderung der Elternbeitragssatzung für Kita-Beiträge

Seit über drei Monaten haben wir uns mit der Elternbeitragssatzung beschäftigt und in mehreren Ausschusssitzungen und interfraktionellen Abstimmungen viel Zeit für eine gute Lösung investiert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

🛟 die Einkommensgrenze zur Beitragsfreiheit erhöhen wir von 25.000 auf 36.000€ Jahreseinkommen. Damit entlasten wir armutsgefährdete Familien.

🚸in den mittleren Einkommensgruppen von 36.000€ bis 72.000€ haben wir uns dafür eingesetzt, dass es keine Erhöhung der Elternbeiträge gibt.

🗂️ Wir schaffen Transparenz & Einheitlichkeit: In vielen Punkten haben wir uns mit der neuen Beitragssatzung der des Kreis Steinfurts angeschlossen und sorgen somit dafür, dass es kreisweit mehr Übersichtlichkeit gibt.

⚠️ Gutes bleibt bestehen: Die Emsdettener Geschwisterkindregelung bleibt weiterhin bestehen. Heißt: Nach wie vor entlasten wir Familien durch Beitragsfreiheit ab dem 2. Kind.

⚖️ bisher wurde der Höchstsatz bei einem Jahreseinkommen von 90.000€ fällig. Wir führen weitere Einkommensgruppen ein, sodass künftig erst ab einem Einkommen von 120.000€ der neue Höchstsatz fällig wird. Zudem erhöhen wir in den oberen Gruppen je nach Einkommen progressiv die Beiträge.

Diese Änderungen haben mit SPD, UWE & Linke eine breite Mehrheit gefunden und sorgen für notwendige Entlastungen und mehr Transparenz.